Hallo zusammen,
die derzeit geltende 29. Corona-Bekämpfungsverordnung soll über eine Änderungsverordnung diese Ausnahmen von der 2G-Plus-Regelung ab Freitag (14.01.) in Kraft treten.
Für die gemeinsame Sportausübung drinnen gilt (zZ.) grundsätzlich die 2G+-Regelung.
-- Teilnehmer mit Booster- Impfung vom Test Befreit (mit Nachweis)
-- Teilnehmerdie frisch Geimpft – das heißt, vor weniger als drei Monaten – doppelt geimpft bzw. genesen oder die nach einer doppelten Impfung genesen sind, werden von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung befreit. Damit wird die Ausnahmeregelung, die aktuell für Personen mit Booster-Impfung gilt erweitert“ ( Nachweis mitbringen).
-- Teilnehmer ohne Frisch Impfung, Deren doppel impfung etc. länger als 3 Monate zurückliegt müssen einen gültigem Testnachweis mitbringen oder sich vor Ort Testen (Test selbst mitzubringen).