Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit dieser E-Mail möchte ich auszugsweise aus den Sitzungen der Technischen Kommission (TK) bzw. des Bundesausschuss (BA) Sportschießen des Deutschen Schützenbundes e.V. (DSB) (am 12. – 14.10.2023) berichten, die für das Sportjahr 2024 noch von Bedeutung sind:

 

  • Der Wegfall des Wahlrechtes für Parasportler in der Sportordnung (SpO) 2024 bleibt bestehen. Im Gegenzug können die Parasportler*innen im Wettbewerb KK – Liegendkampf (1.80.90) vom eigens mitgebrachten Schießtisch aus starten und sie haben darüber hinaus zusätzlich die Möglichkeit im Wettbewerb KK – Liegendkampf (1.80.1x) in der gemäß ihrem Alter zugehörigen Klasse zu starten und hier auch in der Mannschaft mitzuschießen. Das ChampionShot-Meisterschaftsprogramm (CS-Programm) lässt diese Möglichkeit z.Zt. nicht zu!

 

  • Bei der Klassifizierung sollen künftig keine Atteste von Ärzten mehr anerkannt werden. Einen Hocker bekommt nur noch derjenige, der im Schwerbehindertenausweis ein G/aG eingetragen hat oder der einen Hocker (ggf. mit weiteren Hilfsmitteln) von einem Klassifizierer explizit genehmigt bekommen hat. Das Formular für die Klassifizierung wird entsprechend angepasst.

 

  • Laufgewichte bei Luftgewehren sind zugelassen, wenn diese innerhalb des Maßes von 30 mm von der Seelenachse bleiben.

 

  • Seitenblenden (auf einer oder beiden Seiten), die am Hut, der Mütze, der Schießbrille oder an einem Stirnband befestigt sind und nicht mehr als 60 mm tief sind, sind nur für Flintenschützen erlaubt. Diese Regel hat ab sofort Gültigkeit.

 

  • In den Pistolen-Auflagedisziplinen stützen sich einige Schützen*innen im Sitzendanschlag mit der freien Hand auf dem Oberschenkel in Richtung Knie ab. Hier wird es eine Präzisierung in der SpO geben, die ein Abstützen untersagt. Diese Regelung hat ab sofort Gültigkeit.
  1. In der SpO wird die Regel 7.4.2.1 Schießriemen um die Disziplin (7.21.1x) Perkussions-Dienstgewehr 50 m (Stehend) erweitert. Diese Regelung hat ab sofort Gültigkeit.

 

In den Sitzungen der TK/BA wurde darüber hinaus u.a. auch über die Disziplinen und Klasseneinteilungen für die Sportjahre 2025 – 2028 diskutiert und gesprochen. Die Landessportleiter (LSpL) sind gebeten worden, Änderungswünsche der hier ausgearbeiteten Übersicht der Wettbewerbe / Klassen bis Ende des Jahres dem Vizepräsidenten (VP) Sport des DSB mitzuteilen. Neben dem Wegfall und Ergänzung einiger Klassen in der Einzel- bzw. Mannschaftswertung werden ab dem Sportjahr 2025 aller Voraussicht nach die Klassen Herren V / Damen V (ab 71 Jahre) und im Auflagebereich die Klassen Senioren*innen VI (ab 81 Jahre) eingeführt. Die endgültige Entscheidung für alle Bereiche, ausgenommen der Bogenbereich, wird in der Sitzung des BA Sportschießen am 17.02.2024 getroffen. Nähere Informationen erhalten die Bezirkssportleiter (BSpL) dann in der Sitzung des Sportausschusses (SpoAS) Sportschießen am 03.03.2024.

Mit freundlichen Grüßen

 

Norbert Zimmermann

Landesportleiter

Mühlenstraße 18a

50354 Hürth

Tel: (02233) 943832

Fax: (02233) 943834

 

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