Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in Bezug auf meine u.a. E-Mail ergab sich die Frage, ob mit der u.a. neuen Regelung (Punkt 4.) die Seitenblenden in den Kugelwettbewerben verboten sind.

 

Auf Nachfrage beim Vizepräsidenten (VP) Sport des Deutschen Schützenbundes e.V. (DSB) bekamen wir die Antwort, dass sich die u.a. neue Regelung der Seitenblenden ausschließlich auf den Bereich Flinte bezieht.

Der Punkt 4. wurde seitens des VP Sport auch noch dahin konkretisiert, dass die Vorderkante einer Seitenblende bei Betrachtung von der Seite nicht mehr als 30 mm vor dem Mittelpunkt der Stirn hinausragen darf.

 

Somit hat die Regel 0.5.3.2 in der Sportordnung (SpO) weiterhin Gültigkeit!

 

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Zimmermann

Landessportleiter